Wer den Sportbootführerschein See macht, stößt früher oder später auf drei Buchstaben: KVR. Die Kollisionsverhütungsregeln sind das Regelwerk, das auf See festlegt, wer ausweicht, welche Lichter ein Fahrzeug führt und was ein bestimmtes Schallsignal bedeutet. Viele Einzelthemen der Theorieprüfung stammen direkt daraus. Dieser Überblick zeigt dir, wie die KVR aufgebaut sind, wo sie gelten und welche Regeln du wirklich kennen musst, mit Verweisen auf unsere ausführlichen Artikel zu den einzelnen Bereichen.
Was sind die KVR?
Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind die deutsche Fassung der Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See. International heißen sie COLREGs (Collision Regulations). Sie wurden auf Ebene der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) vereinbart und gelten damit weltweit nach denselben Grundsätzen. Das ist ihr großer Vorteil: Ein Skipper aus Dänemark, ein Frachter aus Asien und du auf deinem Sportboot folgen auf See denselben Regeln.
Ziel der KVR ist einfach: Zusammenstöße verhindern. Dafür regeln sie, wie Fahrzeuge einander ausweichen, woran man sie bei Tag und Nacht erkennt und wie sie sich mit Signalen verständigen.
Wo gelten die KVR?
Nach Regel 1 gelten die KVR für alle Fahrzeuge auf der Hohen See und auf den damit zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. Sondervorschriften der zuständigen Behörden für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Hohen See zusammenhängen, bleiben davon unberührt.
Für Deutschland ist ein Punkt besonders wichtig: Auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten die KVR ebenfalls, allerdings nur, soweit die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) nichts anderes bestimmt. Die SeeSchStrO kann also für Revierabschnitte eigene, vorrangige Regeln enthalten. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gelten die KVR dagegen nicht, dort ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) maßgeblich. Wo du mit welchem Schein unterwegs sein darfst, erklärt unsere Seite zum SBF See.
Der Aufbau der KVR
Die KVR umfassen 41 Regeln in sechs Teilen sowie vier Anlagen:
- Teil A – Allgemeines (Regeln 1 bis 3): Anwendungsbereich, Verantwortlichkeit und Begriffsbestimmungen.
- Teil B – Ausweich- und Fahrregeln (Regeln 4 bis 19): das Herzstück, gegliedert in drei Abschnitte: Verhalten bei allen Sichtverhältnissen (Regeln 4 bis 10), Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben (Regeln 11 bis 18), und Verhalten bei verminderter Sicht (Regel 19).
- Teil C – Lichter und Signalkörper (Regeln 20 bis 31).
- Teil D – Schall- und Lichtsignale (Regeln 32 bis 37).
- Teil E – Befreiungen (Regel 38).
- Teil F – Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens (Regeln 39 bis 41).
Die Anlagen I bis IV enthalten technische Details zu Lichtern und Schallsignalanlagen, Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge und die Notzeichen (Anlage IV). Für Sportbootfahrer sind vor allem die Teile A bis D relevant.
Teil A: Verantwortung und gute Seemannschaft
Regel 2 ist kurz, aber grundlegend: Die Regeln entbinden niemanden von der Verantwortung für Folgen, die aus der Missachtung der guten Seemannschaft entstehen. Gleichzeitig ist ein Abweichen von den Regeln zulässig, wenn es nötig ist, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden. Die KVR sind also kein starres Vorfahrtssystem, sondern verlangen immer vorausschauendes Mitdenken.
Teil B, Abschnitt I: Pflichten bei jeder Sicht
Diese Regeln gelten immer, egal ob klare Sicht oder Nebel:
- Regel 5 – Ausguck: Jedes Fahrzeug muss jederzeit gehörigen Ausguck halten, durch Sehen und Hören und mit allen verfügbaren Mitteln.
- Regel 6 – Sichere Geschwindigkeit: Fahr immer so schnell, dass du rechtzeitig ausweichen oder innerhalb einer den Umständen angemessenen Entfernung anhalten kannst.
- Regel 7 – Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes: Ein klassisches Warnzeichen ist eine stehende Peilung bei abnehmender Entfernung. Wie du das erkennst, zeigt unser Artikel Peilung und Kollisionskurs.
- Regel 8 – Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen: Ausweichmanöver müssen rechtzeitig, deutlich und ausreichend groß sein, damit der andere sie erkennt.
- Regel 9 – Enge Fahrwasser: Halte dich so weit rechts wie möglich. Fahrzeuge unter 20 Meter Länge und Segelfahrzeuge dürfen Fahrzeuge, die nur innerhalb des Fahrwassers sicher fahren können, nicht behindern.
- Regel 10 – Verkehrstrennungsgebiete: die „Autobahnen auf See”, ausführlich erklärt in Verkehrstrennungsgebiete auf See.
Teil B, Abschnitt II: Wer weicht aus?
Die Regeln 11 bis 18 gelten nur, wenn sich die Fahrzeuge gegenseitig sehen. Sie sind in der Prüfung besonders häufig gefragt:
- Regel 12 – Segelfahrzeuge untereinander: Haben beide den Wind von verschiedenen Seiten, weicht das Fahrzeug mit Wind von Backbord aus. Haben beide den Wind von derselben Seite, weicht das luvwärtige dem leewärtigen aus.
- Regel 13 – Überholen: Wer überholt, muss immer ausweichen, auch ein Segelfahrzeug, das ein Maschinenfahrzeug überholt.
- Regel 14 – Entgegengesetzte Kurse: Begegnen sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten Kursen, ändern beide nach Steuerbord.
- Regel 15 – Kreuzende Kurse: Bei zwei Maschinenfahrzeugen weicht aus, wer das andere an seiner Steuerbordseite hat.
- Regeln 16 und 17: Der Ausweichpflichtige handelt frühzeitig und durchgreifend. Der Kurshalter behält Kurs und Geschwindigkeit bei. Er darf aber selbst handeln, sobald klar wird, dass der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach den Regeln handelt, und er muss handeln, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Regel 18 – Verantwortlichkeiten untereinander: Die Rangfolge, wer wem ausweicht. Ein Maschinenfahrzeug weicht unter anderem manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen, fischenden Fahrzeugen und Segelfahrzeugen aus. Außerdem muss jedes Fahrzeug außer manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen, wenn die Umstände es zulassen, vermeiden, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs, das Signale nach Regel 28 zeigt, zu behindern.
Die Details mit Beispielen findest du in unserem Artikel Ausweichregeln auf dem Wasser.
Teil B, Abschnitt III: Verminderte Sicht
Bei Nebel oder starkem Regen, wenn sich Fahrzeuge nicht sehen können, gelten die Ausweichregeln aus Abschnitt II nicht. Stattdessen greift Regel 19: sichere Geschwindigkeit an die Sicht angepasst, Maschine manöverbereit und Schallsignale nach Teil D. Wie du dich konkret verhältst, erklärt Verhalten bei verminderter Sicht und Nebel.
Teil C und D: Lichter, Signalkörper und Schallsignale
Teil C (Regeln 20 bis 31) legt fest, welche Lichter ein Fahrzeug nachts und bei verminderter Sicht führt und welche Signalkörper (Ball, Kegel, Zylinder, Rhombus) es am Tag zeigt. So erkennst du Maschinenfahrzeuge, Segler, Schleppverbände, Fischer oder Fahrzeuge vor Anker. Mehr dazu in Lichterführung erklärt.
Teil D (Regeln 32 bis 37) regelt die Schall- und Lichtsignale. Dazu gehören die Manöversignale nach Regel 34, die ein Maschinenfahrzeug in Fahrt gibt, wenn die Fahrzeuge einander in Sicht haben: ein kurzer Ton für „Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord”, zwei kurze Töne für „nach Backbord” und drei kurze Töne für „Meine Maschine geht rückwärts”. Ebenfalls hier geregelt sind die Schallsignale bei verminderter Sicht (Regel 35) und die Notsignale (Regel 37 mit Anlage IV). Alles Wichtige dazu steht in Schallsignale erklärt und Notsignale auf See.
So lernst du die KVR am besten
Die KVR wirken auf den ersten Blick trocken, lassen sich aber gut strukturieren:
- Mit den Grundpflichten starten: Ausguck, sichere Geschwindigkeit und gute Seemannschaft sind die Basis für alles andere.
- Die Ausweichregeln an Situationen üben: Zeichne dir Begegnungen auf oder nutze Prüfungsbilder und entscheide jeweils, wer ausweicht.
- Lichter und Signalkörper in Gruppen lernen: erst die Grundlichter, dann die Sonderfälle mit Merksprüchen.
- Schallsignale laut mitzählen: Kurze und lange Töne prägen sich über das Hören besser ein.
Fazit
Die Kollisionsverhütungsregeln sind das internationale Grundgesetz des Seeverkehrs. Sie gelten auf der Hohen See und den seeschiffbaren Gewässern, auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ergänzt durch die SeeSchStrO. Ihr Aufbau ist logisch: Teil A klärt Grundsätze und Verantwortung, Teil B das Ausweichen bei jeder Sicht, bei gegenseitiger Sicht und bei verminderter Sicht, Teil C die Lichter und Signalkörper und Teil D die Schall- und Lichtsignale. Wer diese Struktur kennt, ordnet jede Prüfungsfrage schnell richtig ein.
Die Boatpass-App trainiert dich mit den offiziellen Prüfungsfragen des SBF See, inklusive aller KVR-Themen von den Ausweichregeln bis zu Lichtern und Schallsignalen, im realistischen Prüfungsmodus und mit gezieltem Fehlertraining.