Bei Nacht oder schlechter Sicht erkennst du andere Fahrzeuge nur an ihren Lichtern – und musst aus der Lichterführung ablesen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, wohin es fährt und ob es vielleicht manövrierbehindert ist. Die Lichterführung ist ein Kernthema der SBF-See-Theorie und liefert in der Prüfung regelmäßig Bildfragen, an denen viele Kandidaten hängen bleiben. Hier bekommst du den Überblick, inklusive der berühmten Merksprüche.

Die Grundlichter und ihre Sektoren

Jedes Positionslicht leuchtet nur über einen bestimmten Horizontbogen – daraus ergibt sich, aus welcher Richtung du es siehst:

  • Topplicht: weißes Licht, 225°, strahlt nach vorn (über beide Seiten bis querab-achtern).
  • Hecklicht: weißes Licht, 135°, strahlt nach achtern (hinten).
  • Seitenlichter: je 112,5° – grün an Steuerbord (rechts), rot an Backbord (links).
  • Rundumlicht: weißes (oder farbiges) Licht, 360°, rundum sichtbar.

Zusammen ergeben Topplicht (225°) und Hecklicht (135°) genau 360° – das Boot ist also aus jeder Richtung sichtbar.

Maschinenfahrzeug in Fahrt

Ein Maschinenfahrzeug (Motorboot) in Fahrt führt:

  • Topplicht (vorn, weiß)
  • Seitenlichter (grün/rot)
  • Hecklicht (achtern, weiß)

Kleine Maschinenfahrzeuge unter 12 m dürfen das Topplicht und Hecklicht zu einem weißen Rundumlicht zusammenfassen – plus Seitenlichter. Fahrzeuge ab 50 m führen zusätzlich ein zweites, höheres Topplicht.

So erkennst du die Fahrtrichtung: Siehst du beide Seitenlichter (rot und grün) plus Topplicht, kommt das Boot direkt auf dich zu. Siehst du nur das weiße Hecklicht, fährt es von dir weg.

Segelfahrzeug in Fahrt

Ein Segelfahrzeug unter Segeln (ohne Motor) führt:

  • Seitenlichter (grün/rot)
  • Hecklicht (weiß)
  • Kein Topplicht!

Das fehlende Topplicht ist das entscheidende Merkmal: Wer nachts Seitenlichter, aber kein Topplicht sieht, hat ein Segelboot vor sich. Optional darf ein Segler zusätzlich zwei Rundumlichter im Topp führen: rot über grün.

Wichtig: Sobald ein Segelboot den Motor zuschaltet, gilt es als Maschinenfahrzeug und muss das Topplicht setzen (tagsüber den schwarzen Kegel, Spitze nach unten).

Kleine Fahrzeuge und Ruderboote

  • Maschinenfahrzeuge unter 7 m mit höchstens 7 kn: mindestens ein weißes Rundumlicht (möglichst auch Seitenlichter).
  • Ruderboote und Segelboote unter 7 m: mindestens eine weiße Lampe (z. B. Taschenlampe), die rechtzeitig gezeigt wird, um eine Kollision zu vermeiden.

Besondere Lichter – die Merksprüche

Bestimmte Fahrzeuge führen zusätzliche Rundumlichter, an denen du ihren Zustand erkennst. Hier helfen die klassischen Eselsbrücken:

  • Rot über Rot – das Schiff ist tot: zwei rote Rundumlichter übereinander = manövrierunfähig (z. B. Maschinenausfall).
  • Rot – Weiß – Rot: drei Rundumlichter (rot-weiß-rot senkrecht) = manövrierbehindert (z. B. beim Schleppen, Baggern). Ein Schleppverband führt daneben eigene Zusatzlichter am Schlepper und ggf. am Anhang – Details dazu im Beitrag Schleppverband und besondere Fahrzeuge erkennen.
  • Grün über Weiß – Fischer bei der Arbeit: Schleppnetzfischer (Trawler).
  • Rot über Weiß – Fischer ohne Netz: Fischereifahrzeug, das nicht mit Schleppnetz fischt (KVR Regel 26c).
  • Weiß über Rot – Lotse heut Nacht: Lotsenfahrzeug (KVR Regel 29a).

Welches dieser Fahrzeuge bei einer Begegnung Vorrang hat und wer ausweichen muss, ergibt sich aus den Ausweichregeln auf dem Wasser.

Vor Anker

Ein vor Anker liegendes Fahrzeug unter 50 m Länge führt ein weißes Rundumlicht (Ankerlicht) dort, wo es am besten gesehen wird. Größere Fahrzeuge (ab 50 m) führen zwei – eines vorn, eines achtern, das vordere höher. So erkennst du nachts ein ankerndes Schiff an einem einzelnen weißen Rundumlicht ohne Fahrtlichter (KVR Regel 30).

Sichtweiten der Lichter

Nicht nur die Farbe und der Sektor zählen, auch die Mindesttragweite ist Prüfungsstoff (KVR Regel 22). Für Sportboote unter 12 m Länge gilt:

  • Topplicht: mindestens 2 Seemeilen
  • Seitenlichter: mindestens 1 Seemeile
  • Hecklicht: mindestens 2 Seemeilen
  • Weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht: mindestens 2 Seemeilen

Ab 12 m Länge steigen die Anforderungen: Das Topplicht muss dann je nach Fahrzeuggröße 3 oder 5 Seemeilen weit sichtbar sein, die Seitenlichter mindestens 2 Seemeilen. Für die SBF-Prüfung reichen in der Regel die Werte für Boote unter 12 m, da die meisten Sportboote in diese Kategorie fallen.

So lernst du die Lichterführung

  1. Erst die Grundlichter (Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht) und ihre Sektoren sicher beherrschen.
  2. Dann die Unterscheidung Motor vs. Segel über das Topplicht.
  3. Zum Schluss die Sonderlichter mit den Merksprüchen.
  4. Mit Bildern üben: Die Prüfungsfragen zeigen Lichtkombinationen – trainiere das Erkennen aus der Perspektive.

Fazit

Die Lichterführung lässt sich aus wenigen Bausteinen ableiten: Topplicht (225°, vorn), Seitenlichter (grün/rot, je 112,5°) und Hecklicht (135°, achtern). Das Topplicht unterscheidet Motor von Segel, die Mindesttragweiten sind fester Prüfungsstoff, und die Merksprüche („Rot über Rot – das Schiff ist tot”) helfen bei den Sonderlichtern. Wer die Bausteine einmal sitzen hat, erkennt auch ungewohnte Lichterkombinationen in der Prüfung sicher wieder. Wie du dieses Wissen bei einer echten Nachtfahrt mit dem Sportboot in der Praxis anwendest, liest du im zugehörigen Artikel.

In der Boatpass-App findest du die typischen Prüfungsbilder direkt aus dem offiziellen ELWIS-Fragenkatalog, kannst sie im Prüfungsmodus unter realen Bedingungen üben und siehst sofort, welche Lichterkombinationen dir noch Schwierigkeiten machen.