Notsignale gehören zum Pflichtwissen jedes Sportbootfahrers – und sind regelmäßig Thema in der SBF-Theorieprüfung. Sie zeigen an, dass ein Fahrzeug in Not ist und Hilfe braucht. Welche Signale es gibt, was sie bedeuten und welche du selbst einsetzen darfst, erklärt dieser Artikel.
Wo die Notsignale geregelt sind
Die international gültigen Seenotsignale stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – konkret in Regel 37 und der Anlage IV. Wichtig: Diese Signale dürfen ausschließlich verwendet werden, um Seenot anzuzeigen und Hilfe anzufordern. Sie zu Übungs- oder Spaßzwecken abzufeuern, ist verboten und kann teuer werden.
Pyrotechnische Notsignale
Pyrotechnische Seenotsignale erzeugen ein auffälliges optisches Signal. Sie sind der Klassiker an Bord:
- Rote Fallschirmrakete (Fallschirmsignal): steigt mehrere Hundert Meter hoch, brennt etwa 40 Sekunden und ist über große Entfernung sichtbar. Sie dient dazu, über weite Distanz auf eine Notlage aufmerksam zu machen.
- Rote Handfackel: brennt mit hellroter Flamme und markiert deine Position aus der Nähe – etwa, wenn ein Rettungsfahrzeug bereits in Sichtweite ist.
- Orangefarbenes Rauchsignal: erzeugt dichten orangefarbenen Rauch und dient der Positionsmarkierung bei Tag.
Als Faustregel gilt: Rote Signale sind Lichtsignale für die Alarmierung und Nahbereichsmarkierung, orangefarbene Signale sind Rauchsignale für den Tag.
Wichtig: Sachkundenachweis für pyrotechnische Signalmittel
Für den Erwerb und die Verwendung bestimmter pyrotechnischer Seenotsignale – insbesondere der roten Fallschirmrakete und der roten Handfackel – brauchst du in Deutschland den Fachkundenachweis (FKN). Der ist nicht Teil des Sportbootführerscheins, wird aber oft direkt mitgemacht. Schwächere Signalmittel der niedrigsten Gefahrenklasse sind davon ausgenommen.
Nicht-pyrotechnische Notsignale
Neben der Pyrotechnik kennt die KVR weitere anerkannte Notzeichen, die du ohne besondere Erlaubnis abgeben darfst:
- Sprechfunk: der gesprochene Notruf „MAYDAY” auf dem UKW-Seefunk-Notkanal (Kanal 16).
- DSC-Alarm: der digitale Notalarm über eine UKW-Seefunkanlage mit DSC-Controller.
- SOS als Morsezeichen (▬ ▬ ▬ ● ● ● ▬ ▬ ▬), gegeben mit beliebigem Signalmittel (z. B. Lampe).
- Dauerton mit einem Schallsignalgerät (z. B. dem Nebelhorn).
- Flaggensignal „NC” nach dem Internationalen Signalbuch.
- Ein Signal aus einer quadratischen Flagge mit einem Ball (oder etwas Ballähnlichem) darüber oder darunter.
- Langsames Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme – das wohl einfachste Notzeichen, das jeder ohne Ausrüstung geben kann.
- Flammensignal an Bord (z. B. ein brennender Teertonneninhalt).
- Eine Seenotfunkbake (EPIRB), die per Satellit Alarm und Position übermittelt.
Was tun, wenn du ein Notsignal siehst?
Wer ein Notsignal wahrnimmt, ist zur Hilfeleistung verpflichtet, soweit er ohne ernste Gefahr für das eigene Boot und die eigene Besatzung helfen kann. Mindestens solltest du den Seenotfall über Funk (Kanal 16) oder telefonisch an die Seenotleitung weitergeben, damit professionelle Rettungskräfte alarmiert werden.
Notsignale richtig lernen
In der Theorieprüfung geht es vor allem darum, die Signale zu erkennen und ihrer Bedeutung zuzuordnen – welche Farbe wofür steht und welches Signal du selbst geben darfst. Genau diese Fragen kannst du in der Boatpass-App gezielt üben, getrennt nach SBF Binnen und SBF See.
Die akustischen Pendants im normalen Fahrbetrieb – wer wann welchen Ton gibt – haben wir im Artikel Schallsignale beim Sportbootführerschein zusammengefasst. Und wie du im Ernstfall ein Mann-über-Bord-Manöver fährst, liest du in unserem MOB-Leitfaden.
Fazit
Die wichtigsten Seenotsignale stehen in der KVR-Anlage IV: rote Fallschirmrakete und Handfackel, orangefarbenes Rauchsignal, MAYDAY und DSC-Alarm über Funk sowie eine Reihe einfacher Zeichen bis hin zum Heben und Senken der Arme. Wer weiß, welches Signal wofür steht – und dass die roten Pyrotechnik-Signale einen Fachkundenachweis erfordern –, hat die Notsignal-Fragen in der Prüfung sicher im Griff.