Ein Zusammenstoß mit einem anderen Boot, eine Grundberührung oder ein Sturz an Bord: Bootsunfälle passieren selten dramatisch, aber sie passieren. Wer in dem Moment weiß, was zu tun ist, statt es erst hinterher herauszufinden, schützt sich selbst, andere Beteiligte und im Zweifel auch seinen Versicherungsschutz. Dieser Artikel erklärt, welche Pflichten nach einem Unfall auf dem Wasser gelten, wann und wie du ihn melden musst und worauf es bei der Beweissicherung ankommt.

Erste Pflicht: anhalten und Hilfe leisten

Unmittelbar nach einem Unfall zählt zuerst eines: die Sicherheit aller Beteiligten. Stoppe dein Boot, verschaffe dir einen Überblick über Personen- und Sachschäden und leiste Erste Hilfe, wenn jemand verletzt ist. Diese Pflicht ergibt sich nicht nur aus den Schifffahrtsordnungen, sondern auch aus dem allgemeinen Strafrecht: Paragraf 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) verpflichtet grundsätzlich jeden dazu, bei Unglücksfällen zu helfen, soweit dies zumutbar ist und ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist. Das gilt auf dem Wasser genauso wie an Land.

Wie du im Ernstfall konkret vorgehst, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Rettungskette und Absetzen eines Notrufs, haben wir ausführlich in unserem Artikel zur Ersten Hilfe an Bord beschrieben. Besteht akute Gefahr für Leib und Leben, etwa bei einer Person im Wasser oder einem sinkenden Boot, hat die Rettung immer Vorrang vor allen anderen Schritten, auch vor der Beweissicherung.

Feststellungspflicht statt Unfallflucht

Ein weit verbreiteter Irrtum: Anders als im Straßenverkehr gilt Paragraf 142 StGB, die klassische Unfallflucht, nach der Rechtsprechung nicht unmittelbar für Unfälle auf dem Wasser. Das bedeutet aber nicht, dass Weiterfahren nach einer Kollision folgenlos bleibt. Die Schifffahrtsordnungen kennen eine eigene Feststellungspflicht: Nach Paragraf 1.16 Absatz 3 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist jeder an einem Schifffahrtsunfall Beteiligte verpflichtet, die Folgen des Unfalls festzustellen und seine Identität preiszugeben. Auf See schreibt die Seeschifffahrtsstraßenordnung vor allem vor, die Fahrrinne freizuhalten und die zuständige Behörde über Gefahren für die Schifffahrt zu informieren, etwa ein havariertes Boot oder treibende Wrackteile. Unabhängig von den genauen Formulierungen der jeweiligen Schifffahrtsordnung gilt aber überall derselbe Grundsatz: Anhalten, Hilfe leisten und Kontaktdaten austauschen, statt sich der Verantwortung zu entziehen.

Konkret heißt das: Halte an, tausche mit den anderen Beteiligten Namen, Adresse und, wenn vorhanden, die Daten der Bootsversicherung aus. Notiere außerdem das amtliche Kennzeichen der beteiligten Boote. Ein Verstoß gegen diese Feststellungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, wir haben die möglichen Bußgelder und weitere teure Fehler auf dem Wasser in unserem Artikel zu Bußgeldern und Verstößen zusammengefasst. Kommt es zu Verletzten und verlässt jemand trotzdem die Unfallstelle, kommen zusätzlich Straftatbestände wie unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Körperverletzung in Betracht.

Wann muss die Wasserschutzpolizei informiert werden?

Nicht jeder Rempler am Steg erfordert einen Polizeieinsatz. Als Faustregel gilt: Melde den Unfall der Wasserschutzpolizei, wenn

  • Personen verletzt wurden, egal wie leicht,
  • ein erheblicher Sachschaden entstanden ist,
  • eine Gefahr für die Umwelt besteht, etwa durch auslaufenden Treibstoff,
  • ein Boot sinkt, manövrierunfähig ist oder Menschen im Wasser sind,
  • die Schuldfrage zwischen den Beteiligten strittig ist oder ein Beteiligter sich weigert, seine Daten zu nennen.

Bei kleineren Bagatellschäden, bei denen sich alle Beteiligten einig sind und Kontaktdaten ausgetauscht wurden, reicht oft die spätere Klärung über die Versicherungen. Im Zweifel ist eine Meldung aber immer die sicherere Wahl, insbesondere wenn du dir über Schwere des Schadens oder Zuständigkeit unsicher bist. Auf dem Wasser erreichst du die Wasserschutzpolizei über den allgemeinen Notruf 110, in Notfällen mit Gefahr für Leib und Leben zusätzlich über den internationalen Seefunk-Notkanal UKW-Kanal 16 oder telefonisch über 112. Mehr zu Notsignalen und dem richtigen Absetzen eines Notrufs findest du in unserem Artikel zu Notsignalen auf See.

Beweise sichern: was direkt nach dem Unfall zählt

Sobald die Lage an Bord sicher ist und niemand mehr in unmittelbarer Gefahr schwebt, lohnt sich eine sorgfältige Dokumentation des Geschehens. Sie erleichtert später sowohl die Klärung mit der Versicherung als auch ein mögliches Verfahren bei der Wasserschutzpolizei. Sinnvoll sind:

  • Fotos von Schäden an beiden Booten, der Unfallstelle und relevanten Umgebungsmerkmalen wie Fahrwassertonnen oder Uferlinie.
  • Position, möglichst per GPS-Koordinaten aus Plotter oder Navigations-App, ergänzt um markante Landmarken.
  • Kontaktdaten aller Beteiligten: Name, Adresse, Telefonnummer, amtliches Kennzeichen des Bootes und, wenn bekannt, die Bootsversicherung.
  • Zeugen, sofern vorhanden, mit Namen und Kontaktmöglichkeit.
  • Ein zeitnaher Bordbuch-Eintrag mit Datum, Uhrzeit, Wetter- und Sichtverhältnissen, Kurs und Geschwindigkeit vor dem Unfall sowie einer sachlichen Beschreibung des Hergangs. Je frischer die Erinnerung, desto genauer der Eintrag.

Verzichte bei der Beschreibung des Hergangs bewusst auf Schuldzuweisungen oder Spekulationen, halte dich an das, was du tatsächlich beobachtet hast. Eine sachliche, zeitnahe Dokumentation ist im Nachhinein deutlich mehr wert als eine emotionale Einschätzung direkt nach dem Schreck.

Häufige Unfallursachen und wie du sie vermeidest

Viele Bootsunfälle haben ähnliche Ursachen, die sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden lassen. Dazu zählen überhöhte Geschwindigkeit in engen Fahrwassern oder Hafenbereichen, das Missachten von Vorfahrt- und Ausweichregeln, Unaufmerksamkeit durch Ablenkung sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Die wichtigsten Regeln zu Vorfahrt und Ausweichpflicht haben wir in unserem Artikel zu den Ausweichregeln auf dem Wasser zusammengefasst, welche Promillegrenzen für Sportbootführer gelten, erklärt der Artikel zur Promillegrenze auf dem Boot. Auch technische Ursachen spielen eine Rolle: Ein schlecht gewarteter Außenborder, der im entscheidenden Moment ausfällt, kann in engen Situationen schnell zu einer gefährlichen Lage führen. Regelmäßige Wartung, etwa nach den Hinweisen in unserem Artikel zur Außenborder-Basiswartung, senkt dieses Risiko spürbar. Wer die häufigsten Ursachen kennt, fährt automatisch vorausschauender und aufmerksamer.

Das Boot nach dem Unfall sicher zurückbringen

Ist die unmittelbare Gefahr gebannt und die nötigen Schritte eingeleitet, stellt sich die Frage, ob das Boot überhaupt noch sicher weiterfahren kann. Prüfe vor dem Rückweg in den Hafen, ob der Rumpf Lecks aufweist, ob Ruder und Antrieb noch funktionsfähig sind und ob die Stabilität des Bootes durch den Unfall beeinträchtigt wurde. Im Zweifel gilt: Lieber Hilfe von einem anderen Boot oder dem Seenotrettungsdienst anfordern, als mit einem beschädigten Boot ein zusätzliches Risiko einzugehen. Auch nach einer scheinbar glimpflich verlaufenen Kollision oder Grundberührung lohnt sich vor der nächsten Ausfahrt eine gründliche Kontrolle durch eine Fachwerkstatt, manche Schäden am Unterwasserschiff oder an der Welle zeigen sich erst nach einiger Zeit.

Meldung an die eigene Bootsversicherung

Ist der Unfall passiert, endet die Arbeit nicht mit dem Austausch der Kontaktdaten. Nach Paragraf 30 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bist du verpflichtet, den Versicherungsfall deiner Versicherung unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Warte damit nicht bis zur Rückkehr in den Heimathafen oder das Saisonende, sondern informiere die Versicherung möglichst zeitnah, notfalls zunächst formlos per Telefon oder E-Mail mit den wichtigsten Eckdaten. Die ausführliche schriftliche Schadensmeldung mit deiner Dokumentation kann dann nachgereicht werden.

Was eine sinnvolle Bootsversicherung überhaupt abdecken sollte und worauf du beim Vertrag achten solltest, erklärt unser Artikel zur Bootsversicherung für Sportboote. Wichtig zu wissen: Verzögerst du die Meldung erheblich oder verletzt du andere vertragliche Obliegenheiten, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen, in schweren Fällen sogar verweigern.

Besonderheiten beim Charterboot

Bist du mit einem gecharterten Boot unterwegs, kommt eine weitere Pflicht hinzu: die unverzügliche Meldung an den Vercharterer. Die meisten Charterverträge sehen vor, dass jeder Schaden, auch ein vermeintlich kleiner, umgehend gemeldet werden muss, oft schon während des Törns und nicht erst bei der Rückgabe. Das hat einen einfachen Grund: Nur so kann der Vercharterer entscheiden, ob das Boot weiter sicher genutzt werden kann und die Schadensregulierung, etwa über die Kaution oder eine separate Charterversicherung, sauber ablaufen. Wer einen Schaden verschweigt und ihn erst bei der Übergabe entdecken lässt, riskiert neben der Kaution auch Ärger über den eigentlichen Schaden hinaus. Ob eigenes Boot oder Charter grundsätzlich besser zu deinen Plänen passt, haben wir in unserem Artikel eigenes Boot oder Charterboot gegenübergestellt.

Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?

Die Feststellungspflicht zu missachten oder einen Unfall gar nicht zu melden, ist keine Kleinigkeit. Neben dem bereits erwähnten Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen bei Verletzten zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und Probleme mit der eigenen Versicherung, wenn sich später herausstellt, dass wichtige Pflichten verletzt wurden. Eine ausführliche Übersicht über Bußgelder, Straftaten und den Entzug des Sportbootführerscheins bei schweren oder wiederholten Verstößen findest du in unserem Artikel zu Bußgeldern und Verstößen auf dem Wasser.

So kommt das Thema in der SBF-Prüfung vor

Das Verhalten nach einem Unfall gehört zu den rechtlichen Grundpflichten, die im theoretischen Teil des SBF Binnen und des SBF See regelmäßig geprüft werden, etwa im Zusammenhang mit der Feststellungspflicht, der Hilfeleistungspflicht und dem richtigen Absetzen eines Notrufs. Der ELWIS-Fragenkatalog fragt dabei weniger nach Paragrafen als nach dem praktischen Verständnis, was im Ernstfall zu tun ist. Mit der Boatpass-App kannst du genau diese Fragen im Prüfungsmodus üben und bekommst direktes Feedback, wo noch Lücken bestehen, bevor es in der echten SBF-Prüfung darauf ankommt.

Fazit

Nach einem Bootsunfall zählt zuerst die Sicherheit aller Beteiligten, dann die Feststellung der Unfallfolgen mit Austausch der Identität, und je nach Schwere die Meldung an die Wasserschutzpolizei. Eine sorgfältige, zeitnahe Dokumentation mit Fotos, Position und Kontaktdaten erleichtert die spätere Klärung erheblich, ebenso die unverzügliche Meldung an die eigene Versicherung und, bei einem Charterboot, an den Vercharterer. Wer diese Reihenfolge kennt, statt sie im Schreckmoment erst zu erfinden, kommt deutlich entspannter durch eine ohnehin unangenehme Situation.