Du willst einen Bootsurlaub auf der Müritz oder der Mecklenburgischen Seenplatte machen – aber ohne vorher den Sportbootführerschein zu machen? Das geht: mit dem Charterschein. Hier erfährst du, was die Charterbescheinigung erlaubt, welche Voraussetzungen gelten und wo ihre Grenzen liegen.

Was ist der Charterschein?

Der Charterschein – amtlich Charterbescheinigung – erlaubt es dir, auf bestimmten ausgewiesenen Binnengewässern ein gemietetes Boot zu führen, das eigentlich führerscheinpflichtig wäre. Du brauchst dafür keinen Sportbootführerschein.

Statt einer mehrwöchigen Ausbildung bekommst du vom Vermieter vor Ort eine Einweisung und anschließend die Bescheinigung. Damit darfst du das Boot für die Dauer der Miete führen.

Voraussetzungen

Damit der Charterschein gilt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Boot: maximal 15 m lang und maximal 12 km/h schnell.
  • Mindestalter: in der Regel 16 Jahre.
  • Einweisung: eine etwa 2- bis 3-stündige theoretische und praktische Einweisung durch den Vermieter (Verkehrsregeln, Bedienung, Sicherheit).
  • Crew: meist auf maximal 12 Personen begrenzt.

Die Charterbescheinigung wird auf die Person ausgestellt, die an der Einweisung teilgenommen hat – nur diese darf das Boot führen.

Auf welchen Gewässern gilt der Charterschein?

Die Charterbescheinigung gilt nur auf ausdrücklich zugelassenen Binnengewässern. Das wichtigste Revier ist die Mecklenburgische Seenplatte, dazu gehören unter anderem:

  • die Müritz mit ihren angeschlossenen Seen
  • die Mecklenburgischen Großseen und die Kleinseenplatte
  • Abschnitte der Müritz-Elde-Wasserstraße und der Oberen-Havel-Wasserstraße

Auch in Teilen Brandenburgs gibt es Charterreviere. Welche Strecken genau freigegeben sind, steht in der jeweiligen Charterschein-Regelung – der Vermieter kennt sein Revier.

Die wichtigsten Regeln an Bord

Der Charterschein ist an Auflagen geknüpft, die der Sicherheit dienen:

  • Nachtfahrverbot: Gefahren wird nur bei Tageslicht.
  • Fahrverbot ab Windstärke 4: Bei zu viel Wind bleibt das Boot im Hafen.
  • Schwimmwesten: Auf großen Seen müssen die Crewmitglieder Rettungswesten tragen.
  • Die allgemeinen Verkehrsregeln (Ausweichregeln, Seezeichen) gelten natürlich trotzdem – sie sind Teil der Einweisung.

Wo der Charterschein an seine Grenzen kommt

So praktisch die Charterbescheinigung ist – sie ist kein Ersatz für den Sportbootführerschein. Sie gilt nicht:

  • für eigene Boote – nur für das gemietete Charterboot
  • außerhalb der ausgewiesenen Binnengewässer
  • auf dem Meer und auf Küstengewässern
  • im Ausland (z. B. für einen Charter in Kroatien)
  • für Boote, die schneller als 12 km/h oder länger als 15 m sind

Sobald du regelmäßig fährst, ein eigenes Boot hast, aufs Meer willst oder im Ausland chartern möchtest, brauchst du den richtigen Sportbootführerschein.

Charterschein oder doch der SBF?

Der Charterschein ist ideal für den einmaligen Bootsurlaub auf der Seenplatte. Wer aber öfter fahren will, ist mit dem SBF Binnen (Inland) oder SBF See (Küste) langfristig besser bedient: Der Führerschein gilt unbefristet, bundesweit und – mit ICC-Vermerk – auch im Ausland. Die Theorie dafür lässt sich heute bequem per App lernen.

Fazit

Mit dem Charterschein kannst du ohne Sportbootführerschein einen Bootsurlaub auf der Mecklenburgischen Seenplatte machen – das Boot darf maximal 15 m lang und 12 km/h schnell sein, es gibt eine kurze Einweisung und klare Auflagen wie Nachtfahrverbot und Windgrenze. Für eigene Boote, das Meer oder das Ausland brauchst du dagegen den richtigen SBF. Wenn du den Schein machen willst, kannst du in der Boatpass-App kostenlos mit dem offiziellen ELWIS-Fragenkatalog für die Theorieprüfung starten.